I.
Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Reklamationsordnung wird gemäß dem Handels- und Zivilgesetzbuch in ihrer gültigen und effektiven Formulierung geregelt (nachstehend “Reklamationsordnung” genannt).
2. Die Bezeichnung „Waren der Gesellschaft gooseberry, s. r. o.“ wird Produkte, die in E-Shop www.roflmagnets.com aufgeführt werden, bezeichnen (nachstehend nur „Waren").
3. gooseberry, s. r. o., mit Sitz auf Jakubovo námestie 14, 811 09 Bratislava, Slowakei, Reg. Nr.: 44957521, St.-Nr.: 2022883247, MwSt.-Nr.: SK2022883247 wird als Verkäufer (Lieferant) bezeichnet (nachstehend nur „Verkäufer").
4. Der Käufer (Besteller, Aufnehmer) ist ein Subjekt, der die Waren direkt von dem Verkäufer abnimmt (nachstehend nur „Käufer").
5. Diese Reklamationsordnung gilt für Waren, für die während der Garantiezeit eine Verantwortung aus der Garantie für Produktqualität ausgeübt wird. Diese Reklamationsordnung regelt das Vorgehen des Verkäufers im Fall der Ausübung von Verantwortung aus der Garantie für Produktqualität.
6. Diese Reklamationsordnung wird gemäß dem Handels- und Zivilgesetzbuch in ihrer gültigen und effektiven Formulierung geregelt und ist ein integraler Anhang der Verträge über den Verkauf von Waren vom Verkäufer zum Käufer. Der Käufer stimmt mit seiner Unterschrift unter solchen Vertrag mit Reklamationsordnung des Verkäufers zu.
II.
Garantiezeit
1. Der Verkäufer ist für Warenmangel, die sich während der Garantiezeit unter den Bedingungen, die in dieser Reklamationsordnung angegeben werden, vorfinden werden, verantwortlich.
2. Die Garantiezeit beträgt 24 Monaten (nachstehend nur „Garantiezeit").
3. Der Beginn von Garantiefrist läuft mit dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges der Ware vom Verkäufer auf den Käufer.
4. Es ist Sache des Käufers bei Mangel, auf deren die Garantie für Produktqualität sich bezieht, Mängelansprüchen gemäß Punkt 3.1. dieser Reklamationsordnung zu machen.
III.
Mängelansprüche
1. Im Fall, dass sich während der Garantiezeit an der Waren, auf deren sich eine Garantie bezieht, Mängel vorfinden werden, ist der Käufer berechtigt um Mängelansprüche der Waren auszuüben:
a) Für alle abnehmbare Warenmängel kommt dem Käufer nur der Anspruch auf Abnehmen dieser Mängel oder auf einen angemessenen Rabatt gemäß dem Wahl des Verkäufers zu. Im Fall, dass es nachgewiesen wurde, dass die Warenmängel abnehmbar sind, aber für Abnehmen solcher Mängel unverhältnismäßig hohe Kosten verbunden wäre, kommt dem Käufer bei solchen Mängeln Mängelansprüche gemäß Punkt 3.1 b) dieser Reklamationsordnung zu. Die Beurteilung, ob es sich im konkreten Fall um abnehmbare/nichtkorrigierbare Mängel handelt, oder die Beurteilung der unverhältnismäßig hohen Kosten, die mit Abnehmen der Mängel verbunden sind, kommt dem Verkäufer zu. Der Verkäufer ist verpflichtet über das Ergebnis solcher Beurteilung den Käufer schriftlich zu informieren;
b) bei nichtkorrigierbarer Warenmängel entsteht dem Käufer gemäß der Wahl des Verkäufers ein ausschließliches Recht auf Lieferung neuer mangelfreien Waren als Ersatz für mangelhafte Waren, einen Anspruch an angemessenen Warenrabatt, oder eine Gutschriftausstellung auf mangelhafte Ware. Um eine Gutschrift auf eine mangelhafte Ware auszustellen, muss der Käufer dem Verkäufer eine Kopie der Rechnung, mit deren diese Ware fakturiert wurde, vorlegen.
2. Die Bedingung für Entstehen des Anspruchs gemäß Punkt 3.1 dieser Reklamationsordnung besteht darin, dass der Käufer dem Verkäufer die Mängel gemäß dieser Reklamationsordnung, d. h. ordentlich und rechtzeitig angekündigt hat.
3. Die Ansprüche des Käufers von Warenmängel die in Bestimmung § 436 und § 437 in jeweils geltender Fassung des Handelsgesetzbuches bezeichnet wurden, werden für den Kaufvertrag zwischen den Verkäufer und Käufer nicht anwendet.
IV.
Die Art und Weise der Mängelansprüche
1. Der Verkäufer leistet die Garantie für Warenqualität nur unter den Bedingungen, die in dieser Reklamationsordnung festgelegt wurden. Diese Bedingungen müssen zur gleichen Zeit erfüllt werden (im Fall, dass eine von diesen Bedingungen nicht erfüllt wird, endet die Garantie):
a) Der Käufer hat bei Warenübernahme von dem Verkäufer, oder unmittelbar nach der Warenlieferung von dem Verkäufer die gelieferten Waren kontrolliert. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer die Warenübernahme schriftlich im Abnahmeprotokoll von Waren zu bestätigen. Wenn der Käufer die Waren von dem Verkäufer übernommen hat, oder den Verkäufer keinen schriftlichen Bericht über Warenmängel unverzüglich nach Erhalt der Ware vom Verkäufer eingetragen hat, bedeutet dies, dass die Waren ohne Mängel übernommen wurden;
b) Der Käufer wird die Mängelansprüche unverzüglich und rechtzeitig gemäß dieser Reklamationsordnung ausüben (insbesondere Punkt 4.2 dieser Reklamationsordnung);
c) Im Fall, dass während der gesamten Dauer der Garantiezeit keine Personen, die dazu von dem Verkäufer ausdrücklich anvertraut wurden, in den Waren eingreifen werden (zum Beispiel: Änderungen oder Reparaturen)
d) Die Ware wird von dem Käufer nur in der üblichen Weise und gemäß seinem Verwendungszweck verwendet;
e) eine regelmäßige Wartung der Ware wird sichergestellt. Beim Zweifel ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass er die Ware gemäß den Bedingungen, die im Punkt 4.1 Buchstaben a) bis e) der Reklamationsordnung genannt wurden, angewendet hat.
2. Im Fall, dass sich in der Garantiezeit an der Ware ein Mangel, auf deren sich eine Garantie für Produktqualität bezieht, darstellt, ist der Käufer verpflichtet unverzüglich, spätestens 5 Tage ab dem Tag, wenn der Käufer den Mangel entdeckt hat, dem Verkäufer eine schriftliche Verkündigung über den Mängelerscheinung (nachstehend als „schriftliche Verkündigung“ genannt) zu senden. Diese schriftliche Verkündigung soll eine detaillierte Beschreibung des Mangels, beziehungsweise wie sich dieser Mangel darstellt, Datum, wenn der Käufer den Mangel entdeckt hat, enthalten. Die Nichterhaltung dieser Frist oder Verfahrensvorschrift der schriftlichen Verkündigung von der Seite des Käufers, wird Auswirkungen gemäß der Bestimmung § 428 Abs. 1. des Handelsgesetzbuches zur Folge haben.
3. Der Käufer muss die schriftliche Verkündigung auf dem Formular des Verkäufers (Reklamationsformular), der zulässig unter http://www.roflmagnets.com machen. Der Käufer ist gleichzeitig verpflichtet dem Verkäufer die Kopien den Lieferscheinen, aufgrund deren die Waren, an deren sich der Verkäufer die Mängelansprüche ausübt, dem Käufer geliefert, vorzulegen. Ohne eine ordnungsgemäße Einreichung der schriftlichen Verkündigung (Reklamationsformular) wird die Reklamation nicht anerkannt.
4. Im Fall, dass sich in der Garantiezeit an der Ware ein Mangel, auf deren sich eine Garantie bezieht, darstellt, ist der Käufer verpflichtet sich von jeglichem Eingreifen in das Produkt zu enthalten und dem Verkäufer eine Wareninspektion zu ermöglichen; zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet die mangelhafte Ware zusammen mit schriftlichen Verkündigung und Kopien der Lieferscheine dem Verkäufer vorzulegen, beziehungsweise der Personen, durch welchen der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllt, einen uneingeschränkten Zugang zum Gelände, im welchen die mangelhafte Ware platziert ist, zu ermöglichen.
5. Im Fall, dass der Käufer seine Verpflichtungen, die in den Punkten 4.2 und 4.3. der Reklamationsordnung aufgeführt sind, wird der Verkäufer den ausgeübten Mängelanspruch nicht erkennen.
6. Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer bei der Behebung von Mängel die erforderliche Mitwirkung zu leisten.
V.
Unrechtmäßige Reklamation
1. Die Garantie gilt nicht für Warenmängel, die durch Transport, der von dem Käufer gesichert wurde, verursacht wurden, sowie auch für die Mängel, die entstanden sind:
- durch gewöhnliche Nutzung;
- durch falsche Verwendung oder falsche Warenlagerung;
- durch Beschädigung der Schutzsiegel und Etiketten, wenn diese sich auf der Ware befinden; Beschädigung oder Entfernung der Marke des Geschäftsverkäufers von der Ware;
- durch nicht professionellen Eingriff, Installation, Handhabung oder Betrieb; unter unprofessionellen Eingriff wird auch irgendwelche Beschriftung der Ware mit nicht entfernbaren Schreibmitteln verstanden;
- durch Verwendung, Platzierung, Lagerung der Waren in unangemessenen Bedingungen in Bezug auf Temperatur, Feuchtigkeit und Verstäubbarkeit;
- durch fehlerhafte Wartung oder Fahrlässigkeit der notwendigen Wartung;
- infolge höherer Gewalt oder fehlerhafter/unprofessioneller Behandlung;
- infolge des Verfahrens des Dritten oder des Käufers (Handlung oder Unterlassung);
- infolge der Verwendung der Waren in anderen Weise, als üblich ist, oder entgegen seinem Zweck;
- durch mechanische oder chemische Beschädigung. Der Käufer hat sich verpflichtet alle Kosten, die dem Verkäufer durch eine unberechtigte Reklamation des Käufers entstanden sind, im vollständigen Umfang zu ersetzen.
VI.
Friste für Reklamationsabwicklung
1. Die Warenreklamation wird vom Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Datum der ordnungsgemäßen Mängelanspruchsanwendung des Käufers, d.h. gemäß dieser Reklamationsordnung, abgewickelt. Die Frist für eine Reklamationsabwicklung wird ab dem Tag des Reklamationserhalts vom Verkäufer bis zum Tag der Reklamationsabwicklung vom Verkäufer gerechnet.
2. Die Berechtigung jeder Reklamation und die Beurteilung, ob der Mangel abnehmbar oder nicht korrigierbar ist, wird vom verantwortlichen Facharbeiter des Verkäufers gemacht.
3. Das Ort, wo der Käufer sein Mängelanspruch anwenden kann, ist:
Die Reklamationsabteilung
• Adresse: Jakubovo námestie 14, 811 09 Bratislava, Slowakei
• E-Mail: info@roflmagnets.com
4. Die Rücksendungen sollen als eingeschriebene Sendung geschickt werden (erforderliche Unterschrift bei Übernahme). Wir tragen keine Verantwortung für die Ware, die versandt war, aber wegen Fahrlässigkeit des Transportunternehmens nicht geliefert oder in der Sendung verloren gegangen wurde. Aus diesem Grund empfehlen wir die Rücksendungen zu versichern.
VII.
Schlussbestimmungen
1. Diese Reklamationsordnung tritt am 01.05.2018 in Kraft. Alle vorherigen Versionen verlieren ab diesem Datum ihre Gültigkeit
2. Änderungen der Reklamationsordnung vorbehalten.
3. Die Reklamationsformularvorlage, die sie Sie unter www.roflmagnets.com herunterladen können, gilt als ein unverzichtbarer Anhang zu dieser Reklamationsordnung.